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FAQ

Was ist eine Immobilienbewertung?

Bei einer Immobilienbewertung ermittelt ein Sachverständiger, wieviel Ihre Immobilie wert ist. 

Dem Verkehrswert (Marktwert):
Verkehrswert ist ein anderes Wort für den Marktwert einer Immobilie. Er gibt also den möglichen Kaufpreis einer Immobilie an. Weil der Kaufpreis aber besonders stark von den aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt abhängt (also von Angebot und Nachfrage), ist der Verkehrswert ein sehr punktueller Wert, der sich immer auf den Tag der Wertermittlung bezieht. So kann sich der Markt für vergleichbare Immobilien beispielsweise innerhalb von zwei Monaten schnell ändern, weil entweder das Angebot oder die Nachfrage sich geändert haben. Das heißt, dass in diesem Fall der Verkehrswert entsprechend höher oder geringer sein kann. Benötigen Sie eine Auskunft zum Verkehrswert Ihrer Immobilie, ist entweder ein Verkehrswertgutachten oder aber ein Kurzgutachten für Ihre Zwecke geeignet.

Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?
Für eine Immobilienbewertung kann es verschiedenste Anlässe geben:

Immobilienverkauf: 
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen und sie zeitnah veräußern, lohnt sich eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen. Denn ein professionelles Gutachten bietet Ihnen eine wichtige Verhandlungsgrundlage.

Immobilienkauf: 
Möchten Sie eine Immobilie kaufen, kann Ihnen ein professioneller Immobiliengutachter bei einem Besichtigungstermin eine präzise Einschätzung zum Wert einer Immobilie geben. So bietet er Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, wieviel Ihr Wunschobjekt tatsächlich wert ist.

Unstimmigkeiten bei Angebotspreisen: 
Können sich Käufer oder Verkäufer beim Verkaufspreis nicht einigen, schafft eine professionelle Bewertung eine transparente und faire Grundlage.

Erbschaft und Schenkung von Immobilien:
Wenn Sie eine Immobilie erben oder eine solche als Zuwendung (Schenkung) erhalten, müssen Sie entweder eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlen. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie die Höhe der Steuerzahlung aber meist senken.

Scheidungsfall:
Bei einer Scheidung können Sie sich mit einer Immobilienbewertung Klarheit über das zwischen beiden Parteien zu teilende Vermögen verschaffen. Denn eine Immobilie kann im Laufe der Zeit an Wert gewinnen oder verlieren. Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Sachverständigen schafft eine klare Verhandlungsgrundlage für den Zugewinnausgleich und ermöglicht eine faire und einvernehmliche Aufteilung.

Zwangs- oder Teilungsversteigerung:
Sind Sie als Kreditnehmer insolvent und können Ihren Kredit nicht auf anderem Wege zurückzahlen, kommt es zur Veräußerung Ihrer Immobilie mittels Zwangsversteigerung. Zudem kann es auch zur Zwangsversteigerung kommen, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht über die Nutzung der Immobilie einig ist. Grundlage für die Versteigerung ist dann ein Verkehrswertgutachten, das Auskunft über den Immobilienwert gibt.

Überprüfung der Plausibilität anderer Gutachten: 
Zweifeln Sie beispielsweise an den angegebenen Flächendaten einer Immobilie, ist eine Prüfung durch einen anderen Gutachter anzuraten.

Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen:
Wenn Sie Ihren Betrieb aufgeben und in Privatvermögen überführen möchten, hängt vom Verkehrswert der Immobilie ab, wie hoch die Steuerzahlungen ausfallen. Mit einer fundierten Immobilienbewertung gehen Sie sicher, nicht mehr Steuern als nötig zu zahlen.
 
✓ Ihr Vorteil: 
Ich verfüge über jahrelange Kompetenz auf dem Gebiet der Immobilienbewertung. Je nach Anlass und Bewertung halte ich die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft ein und beachte dabei auch den Kontext Ihres Auftrags.
Wie viel ist meine Immobilie wert?

Wie viel eine Immobilie wert ist, hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab unter anderem die folgenden:

Die Wohnfläche: 
Sie ist ein wesentlicher Faktor bei der Immobilienbewertung. Mit steigender Wohnfläche verteuert sich das Objekt. Eine große Wohnfläche ist von Vorteil, wenn sich Nachwuchs ankündigt, oft Übernachtungsgäste beherbergt werden oder man im Homeoffice arbeitet.

Die Grundstücksgröße: 
Umso größer das dazu gehörige Grundstück, desto höher der Wert der Immobilie. Ein großes Grundstück bietet Platz für einen späteren Anbau, ein Carport, einen Garten oder Spielmöglichkeiten für den Nachwuchs.

Das Baualter: 
Für eine noch relativ junge Immobilie müssen Käufer einen höheren Preis als für ein älteres Objekt zahlen. Das liegt darin begründet, dass sich die Energiestandards von Wohnimmobilien in den letzten Jahren zunehmend verbessert haben. Ältere Häuser sind oft weniger gut gedämmt und die Bausubstanz enthält möglicherweise Schadstoffe.

Der bauliche Zustand: 
Ein neuwertiger Zustand der Wohnimmobilie steigert ihren Verkaufspreis deutlich. Neuwertig darf sich ein Haus nennen, wenn es über ein neu gedecktes Dach, eine neue Heizungsanlage, neue Fenster, Sanitäranlagen und Bodenbeläge sowie über eine zeitgemäße Wärmedämmung verfügt. Ein älterer baulicher Zustand erfordert zumeist Modernisierungen und somit zusätzliche Investitionen, die auf den potenziellen Käufer zukommen. Das mindert den Wert der Immobilie. Vor dem Kauf sollte man den Sanierungsgrad des Gebäudes genau prüfen.

Die Inneneinrichtung: 
Auch Aspekte der Innenausstattung wie Fließen, Wände und Sanitäranlagen beeinflussen den Verkaufspreis. Mit regelmäßigen Wartungen und gegebenenfalls Renovierungen kann man als Eigentümer einem Wertverlust der Immobilie entgegenwirken.

Das Vorhandensein eines Kellers: 
Ein Keller steigert den Wert eines Hauses beachtlich. Ist er gut gedämmt und belichtet, erweitert er den Wohnraum sinnvoll. Er kann nicht nur als Funktionsraum für die Haustechnik und als Stauraum für Gartengeräte, Fahrräder etc., sondern auch als Fitnessstudio, Partybereich oder Band-Übungsraum genutzt werden.

Die Art des Hauses (Reihen- oder Einfamilienhaus): 
Reihenhäuser sind in der Anschaffung meist preiswerter als Einfamilienhäuser. Bei einem modernen Reihenhaus muss man auch keine Sorgen haben, dass man die Geräusche der Nachbarn hört. Zweischalige Trennwände verhindern die Geräuschübertragung zwischen den einzelnen Gebäuden.

Die Makrolage und Mikrolage des Objektes: 
Der Wert einer Immobilie variiert, je nachdem, wo sie sich befindet. Bei der Wertermittlung muss demzufolge der Immobilienmarkt vor Ort Berücksichtigung finden. Liegt das Grundstück beispielsweise in einer strukturschwachen, ländlichen Region oder an einer viel befahrenen Kreuzung, mindert das den Wert der Immobilie. Nahegelegene Kindergärten, Pkw-Stellplätze sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr steigern den Immobilienwert dagegen.

Wer darf sich Immobiliengutachter oder Sachverständiger für Immobilien nennen?

Die Bezeichnungen „Immobiliengutachter“ und „Sachverständiger für Immobilien“ sind in Deutschland nicht geschützt. Deshalb darf sich in Deutschland grundsätzlich jeder so nennen. Möchten Sie einen seriösen Experten beauftragen, der Ihre Immobilienbewertung professionell umsetzt, sollten Sie bei Ihrer Wahl auf die folgenden Bezeichnungen achten:

Freie Immobiliengutachter und Sachverständige:
Solche Gutachter bezeichnen sich aufgrund eines besonderen Sachverstands zum Thema Immobilien als „freie Immobiliengutachter“. Aber: Eine bestimmte Qualifizierung muss man in diesem Fall nicht nachweisen können. Das Gutachten eines solchen Sachverständigen hat vor einem Gericht oder bei einem Amt keinen Bestand und damit keine Gültigkeit.
 
Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter und Sachverständige:
Solche Experten werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Deren Gutachten sind offiziell anerkannt und daher auch vor Gericht zugelassen.
 
Staatlich anerkannte Immobiliengutachter und Sachverständige:
Hierbei handelt es sich um öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige, die demnach über ein IHK-Zertifikat verfügen. Zusätzlich sind sie aber auch für die Landesbehörden zuständig. Das heißt: Solche Experten dürfen auch Gutachten für öffentliche Behörden und Institutionen erstellen.
 
Zertifizierte Immobiliengutachter der HypZert GmbH:
HypZert ist die mit Abstand größte akkreditierte Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter/innen in Deutschland.
 
Experten-Tipp: 
Ich empfehle Ihnen, sich für einen zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Experten zu entscheiden. So gehen Sie sicher, von einem echten Fachmann/-frau betreut zu werden, der über die nötigen Sach- und Marktkenntnisse verfügt. Zudem ist es auch ein gutes Zeichen, wenn der Immobiliensachverständige Ihrer Wahl sich zur Einhaltung eines Ehrenkodex verpflichtet oder Mitglied in Branchenverbänden ist. Beides spricht für eine professionelle Arbeitsweise.

Kann ich meine Immoblie auch online bewerten lassen?
Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Immobilie bewerten zu lassen: Sie können einen qualifizierten Sachverständigen mit der Erstellung eines Immobiliengutachtens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen.

Eine Online-Immobilienbewertung ist in der Regel ausreichend:
  • Für eine grobe Orientierung, die Sie kurzfristig benötigen.
  • Um die Versicherungssumme Ihrer Immobilie zu überprüfen.
  • Wenn Sie als Eigentümer für die Planung der Altersvorsorge den Wert Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschätzen wollen.
  • Zur Vorlage einer aktuellen Vermögensaufstellung für Ihr Kreditinstitut.
  • Wenn Sie grob prüfen möchten, ob die Berechnung der Erbschaftssteuer durch das Finanzamt plausibel ist.
  • Wenn Sie die Zustimmung des Eigentümers benötigen, um den Kaufpreis einer Immobilie prüfen zu lassen.
  • Wenn größere Wertveränderungen erfasst werden sollen, etwa infolge von Umbauten.
 
In allen anderen Fällen ist das professionelle Wertgutachten eines versierten Immobiliengutachters unerlässlich.
 
Das heißt: 
Eine Online-Bewertung funktioniert schnell, unkompliziert und ist kostengünstig. Allerdings gibt es hier kein umfassendes Know-how, auf das Sie sich verlassen können. Darüber verfügt letztlich nur ein professioneller Gutachter/Sachverständiger. Gerade in Situationen, in denen der Immobilienwert rechtlich relevant ist (z. B. bei einem Rechtsstreit oder Gerichtsverfahren), ist das Gutachten eines zertifizierten oder vereidigten Sachverständigen erforderlich.
 
✓ Ihr Vorteil:
Bei einer professionellen Immobilienbewertung durch eine zertifizierte Sachverständige erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, die auf umfassender Markt- und Sachkenntnis sowie wertvoller Erfahrung beruht.
Wie läuft die Immobilienbewertung ab?
Um Ihnen ein möglichst genaues Ergebnis zu liefern, nehme ich verschiedene Maßnahmen bei der Bewertung Ihrer Immobilie vor:
  • Ich dokumentiere den Zustand Ihrer Immobilie vor Ort. Dabei erfasse ich die Merkmale der Immobilie umfassend und vermerke auch Schäden und Mängel, welche Ihr Gebäude aufweist und sich wertmindernd auswirken können.
  • Zudem binde ich auch Angaben der Gutachterausschüsse sowie die Daten Ihrer Immobilie in die Bewertung mit ein und analysiere diese.
  • Berücksichtigung findet bei der Analyse auch die Marktsituation, also das aktuelle Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.

Expertentipp: 
Ein seriöser Immobiliengutachter*in wird niemals eine Fernbewertung vornehmen, also auf einen Vor-Ort-Termin verzichten. Sollte das bei einem Gutachter*in Ihrer Wahl der Fall sein, handelt es sich um keinen seriösen Sachverständigen!
Mit welchen Verfahren bewerten Gutachter/Sachverständiger Immobilien?

Laut der Immobilienwertermittlungsverordnung (kurz: ImmoWertV) sind insgesamt drei verschiedene Verfahren in Deutschland zugelassen, um eine Immobilienbewertung vorzunehmen:

Das Sachwertverfahren: 
Hierbei bewertet der Sachverständige eine Immobilie mit Fokus auf ihrem materiellen Wert. Der Sachwert bezieht sich demnach auf die Bausubstanz.

Das Vergleichswertverfahren: 
Bei diesem Verfahren nimmt der Immobiliengutachter die Bewertung auf Basis realisierter Verkaufspreise vor, die als Vergleichswerte dienen. Diese wurden bei vergleichbaren Objekten erzielt.

Das Ertragswertverfahren: 
Mit diesem Verfahren bewertet der Sachverständige Ihre Immobilie gemessen an den Erträgen, die sie als Mietobjekt einbringt.
 
Experten-Tipp: 
Ein professioneller Immobiliengutachter wendet grundsätzlich mindestens zwei der drei Bewertungsmethoden an, um ein verlässliches und aussagekräftiges Ergebnis zu ermitteln und gleicht die berechneten Werte miteinander ab. Die Wahl der Verfahren hängt dabei immer von der Immobilie ab, die Sie bewerten lassen. Beispiel: Vermieten Sie Ihre Immobilie nicht, kommt das Ertragswertverfahren in der Regel nicht infrage.

Welche Rolle spielt der Immobilienspiegel bei der Bewertung meiner Immobilie?

Immobilienspiegel sind als Marktindikatoren ein hilfreiches Instrument bei der Immobilienbewertung, weil sie die aktuelle Preisentwicklung von Immobilien in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde abbilden. Verschiedene Anbieter (z. B. Landesbausparkassen oder Verbände der Immobilienwirtschaft) analysieren Marktdaten und veröffentlichen sie in einem Immobilienspiegel. Es handelt sich hierbei um Mittelwerte der regionalen Immobilienkäufe, die eine Orientierung auf dem Markt ermöglichen.

Doch nicht nur Makler nutzen die Berichte als Orientierungshilfe: Auch Interessenten können sich mit ihrer Hilfe über Miet- und Kaufpreise informieren. Ein Vorteil ist, dass die Berichte neben aktuellen Daten auch Trends abbilden, sodass Marktentwicklungen prognostiziert werden können.

Allerdings sollte die Bewertung nicht allein auf Grundlage dieser Dokumente erfolgen, da die angegebenen regionalen Mittelwerte nicht für alle Objekte aussagekräftig sind. Bei der Immobilienbewertung spielen spezifische Aspekte wie Zustand und Lage des Gebäudes eine wichtige Rolle. Deshalb ist immer eine individuelle Analyse der entsprechenden Immobilie erforderlich.

Welche Immobilie kann ich bewerten lassen?

Wertermittlungen nehme ich für folgende verschiedene Immobilien vor:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Ärztezentren
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
Welche Vorteile habe ich gegenüber anderen Anbietern für Immobilienbewertung?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich eine Immobilienbewertung mich lohnt:

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung: 
    Ich möchte Ihnen genau die Unterstützung bieten, die Sie benötigen. Deshalb ermittle ich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs die sinnvollsten Maßnahmen für Sie und erstelle Ihnen auf dieser Basis ein Angebot.
  • Individuelle Lösungen: 
    Nicht jeder Kunde benötigt dieselben Leistungen. Das ist mir bewusst, weshalb ich mein Angebot für Sie immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimme.
  • Festpreisgarantie: 
    Auf mein Wort können Sie sich verlassen. Deshalb biete ich Ihnen meine Leistungen auch transparent und ohne versteckte Kosten zur Festpreisgarantie an.
  • Unabhängig: 
    Anders als Makler bin ich unabhängig und ermitteln den Wert einer Immobilie unvoreingenommen und ohne Profit in Form von Provisionen.
  • Ausbildung:
    Ich habe ein abgeschlossenes Studium und bin diplomierte Bauingenieurin mit langjähriger Erfahrung als Bauleiterin und Baugutachterin
  • Zertifizierung:
    Ich bin zertifizierte Gutachterin der HypZert GmbH.
    Ich besitze die höchste Qualifikation HypZert F. Immobiliengutachter/in HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke – kurz HypZert F – ermitteln Markt- und Beleihungswerte sämtlicher Immobilienarten – von Standardimmobilien bis hin zur Managementimmobilie. Die HypZert GmbH ist ein führendes Unternehmen für die Zertifizierung von Immobiliengutachter/innen nach ISO/IEC 17024 in Deutschland.

Anerkannte europäische Gutachterin
Die Zertifizierung CIS HypZert (F) ist als „Recognised European Valuer (REV)“ von TEGoVA ausgezeichnet.
Die Abkürzung TEGoVA steht für The European Group of Valuers Associations. Es handelt sich dabei um einen europaweiten Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die Etablierung von europaweiten Bewertungsstandards in der Immobilienbewertung.

  • Rechtskonform: 
    Sie können sich darauf verlassen, dass meine Bewertungen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Einhaltung von Ehrenkodizes: 
    Ich als Gutachterin verpflichte mich zur Einhaltung der Ehrenkodizes verschiedener Verbände und Institutionen, um fachliche Standards einzuhalten, die Ihnen zugutekommen.
Wie viel kostet eine Immobilienbewertung?

In der Regel verlangt ein professioneller Gutachter für Immobilienbewertung einen Stundensatz von etwa 130 Euro/Stunde:

  • Zur Orientierung können Sie bei einem Kurzgutachten mit Kosten ab 900 Euro rechnen.
  • Bei einem Verkehrswertgutachten beginnen die Kosten meist bei 1.500 Euro.

Welche Kosten bei einer Immobilienbewertung auf Sie zukommen, ist abhängig von der zu bewertenden Immobilie. Zudem kommt es auch darauf an, welche Art von Gutachten Sie anfordern. Deshalb ermitteln wir die Kosten für jeden Auftrag immer individuell.

✓ Ihr Vorteil:
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Immobilie von mir bewerten zu lassen, erhalten Sie eine Festpreisgarantie. Das heißt: Sollte der Aufwand für die Immobilienbewertung höher ausfallen als angenommen, müssen Sie nicht mehr zahlen als ursprünglich vereinbart.

Wo bin ich im Einsatz?

Als Gutachterin für Immobilienbewertung bin ich in der 

  • Region Südhessen 
  • Rhein-Neckar und 
  • Rheinhessen 

im Einsatz und komme genau dahin, wo Sie meine Unterstützung benötigen.

Wie erfolgt die Beauftragung für eine Immobilienbewertung?
Bis zu Ihrer Immobilienbewertung sind es nur fünf Schritte, die wir gemeinsam gehen:
  • Kontaktaufnahme: 
    Sie können mich telefonisch unter der Rufnummer 01577 1359914 oder über das Kontaktformular erreichen. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
  • Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung: 
    Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs kläre ich mit Ihnen Ihre individuellen Bedürfnisse und ermittle die sinnvollsten Maßnahmen für Sie.
  • Angebotsversand: 
    Anschließend erhalten Sie mein individuell auf Sie und Ihre Immobilie abgestimmtes Angebot – inklusive eines Kostenvoranschlags zur Festpreisgarantie.
  • Rückversand: 
    Stimmen Sie meinem Angebot zu, unterzeichnen Sie es und senden es mir per Post zurück.
  • Ich bewerte Ihre Immobilie umgehend: 
    Sobald ich das von Ihnen unterzeichnete Dokument erhalten, vereinbare ich mit Ihnen alle Details für einen Besichtigungstermin vor Ort.

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